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  • Erstellungsdatum 4. Oktober 0202
  • Zuletzt aktualisiert 4. November 2025

INDIVIDUALARBEITSRECHT FÜR UND IN DER BETRIEBLICHEN PRAXIS FÜR BETRIEBSRÄT*INNEN

Seminarnummer: WX42225PB
Datum: Montag, 26.05.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn

 

Inhalt:
Im Individualarbeitsrecht geht es um die rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Arbeitgeber*innen und
Arbeitnehmer*innen. Insbesondere geht es im Wesentlichen um die Begründung, den Inhalt und die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen.
Auch wenn die Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch selbstgeltend machen müssen, sollte der Betriebsrat in diesen
Fragen kompetent Auskunft geben können. Dabei ist es wichtig, die aktuellen Reformen und die neueste Rechtsprechung
im Arbeits-, Sozial- und Betriebsverfassungsrecht zu kennen und die Auswirkungen auf die individuellen
Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen.
Die Grundkenntnisse der Betriebsräte im Individualarbeitsrecht sollen vertieft und die Rechte des Beschäftigten
bei personellen Maßnahmen, Einstellung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung noch besser eingeschätzt werden.
Insbesondere wird der Blick auf die juristische, tarifvertragliche und politische Beurteilung von Konfliktsituationen der
betroffenen Beschäftigten geschärft als Grundlage für eine erste Orientierung und Beratung der Beschäftigten.