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- Erstellungsdatum 4. August 2024
- Zuletzt aktualisiert 4. November 2025
ENTLOHNUNG VON BETRIEBSRÄT*INNEN – RICHTIG ABER AUCH GERECHT?
Seminarnummer: WX41325PB
Datum: Montag, 24.03.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn
Inhalt:
Die Entscheidung für Betriebsratstätigkeit ist eine Entscheidung für das Ehrenamt. Aber bedeutet das jetzt,
dass jede Minute Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit unentgeltlich zu leisten ist?
Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll vor allem bei Freistellungen mehr Klarheit schaffen, trägt aber
auch einem BGH-Urteil Rechnung. Wir wollen klären, was ist Bevorteilung und wo fängt finanzielle Benachteiligung an?
Im Zusammenhang mit der korrekten Entlohnung von Betriebsräten stellen sich regelmäßig weitere Fragen:
Wie ist das z.B. mit den Zulagen beim Schichtwechsel? Kann ein Betriebsrat auch Überstunden leisten und diese
bezahlt bekommen?
In diesem Zusammenhang wollen wir außerdem beleuchten, wann „Unkündbare“ womöglich doch kündbar werden.
Wo sind die Fallstricke für Betriebsrät*innen bei der Arbeitszeit, der Entlohnung oder der Dokumentation.
Welche Beispiele für erfolgreiche Kündigungen von Betriebsräten gibt es und was kann man tun, um selbst nicht in
diese Lage zu kommen? Beispiele aus der Praxis für die Praxis sollen hier für Klarheit sorgen.
Seminarinhalte:
• Gesetzesänderung im BetrVG zur Entlohnung von Betriebsratsarbeit
• Betriebsbedingt oder betriebsratsbedingt – kann ein
• Betriebsrat bezahlte Überstunden leisten?
• Freigestellte Betriebsräte und Beförderungen
• Benachteiligung oder Bevorteilung von Betriebsräten: Was ist das?
• (konstruierte) Kündigungsgründe gegen Betriebsräte



