Seminarnummer: WX14625DT
Datum: Mittwoch, 12.11.2025, Frühstück: 08:00 Uhr, Beginn: 08:30 Uhr
Ort: Gaststätte Rickmeyer, Alte Landstraße 51, 32108 Bad Salzuflen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir laden euch herzlich zur „Wahlvorstandsschulung – Normales Wahlverfahren“ ein.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20 Abs. 3
BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Nicht nur „neue“ Mitglieder im Wahlvorstand, sondern auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder sollten sich
nach einer mehrjährigen Wahlpause mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte, den Neuerungen
aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um fehlerfrei zu handeln.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig,
es sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten.
In diesem Seminar zum normalen Wahlverfahren können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben
vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz
und der Wahlordnung, sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Seminarinhalte:
▸ Rechtliche Grundlagen/ Kosten der Wahl/ Wahlanfechtung
▸ Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands, Freistellung von der Arbeit/ Besonderer
Kündigungsschutz/ Haftungsfragen
▸ Aufstellung der Wählerliste/ Einspruch gegen die Wählerliste
▸ Prüfung von Wahlvorschlägen
▸ Inhalt des Wahlausschreibens/ Terminfahrplan für die Wahl/ Durchführung der Wahl am Wahltag
▸ Stimmauszählung/ Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
▸ Umgang mit Wahlanfechtungen
Seminarnummer: WX04925DT
Datum: Mittwoch, 03.12.2025, Frühstück: 08:00 Uhr, Beginn: 08:30 Uhr
Ort: Gaststätte Rickmeyer, Alte Landstraße 51, 32108 Bad Salzuflen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir laden euch herzlich zur „Wahlvorstandsschulung – Normales Wahlverfahren“ ein.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20 Abs. 3
BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Nicht nur „neue“ Mitglieder im Wahlvorstand, sondern auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder sollten sich
nach einer mehrjährigen Wahlpause mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte, den Neuerungen
aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um fehlerfrei zu handeln.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig,
es sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten.
In diesem Seminar zum normalen Wahlverfahren können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben
vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz
und der Wahlordnung, sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Inhalte:
▸ Rechtliche Grundlagen/ Kosten der Wahl/ Wahlanfechtung
▸ Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands, Freistellung von der Arbeit/ Besonderer
Kündigungsschutz/ Haftungsfragen
▸ Aufstellung der Wählerliste/ Einspruch gegen die Wählerliste
▸ Prüfung von Wahlvorschlägen
▸ Inhalt des Wahlausschreibens/ Terminfahrplan für die Wahl/ Durchführung der Wahl am Wahltag
▸ Stimmauszählung/ Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
▸ Umgang mit Wahlanfechtungen
Tagungsort: Gaststätte Rickmeyer, Alte Landstraße 51, in 32108 Bad Salzuflen
Beginn: jeweils 08:00 Uhr
Ende: ca. 15:00 Uhr
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Jahr 2025 führt die IG Metall Geschäftsstelle Detmold in Kooperation mit dem
Bildungszentrum Beverungen wieder regelmäßige Informationstagungen durch.
Zu diesen Tagungen laden wir euch herzlich ein.
Informationen zu genauen Daten, Themeninhalten, zur Freistellung etc., bitte der Datei entnehmen, die zum Download zur Verfügung steht.
Seminarnummer: WX41325PB
Datum: Montag, 24.03.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn
Inhalt:
Die Entscheidung für Betriebsratstätigkeit ist eine Entscheidung für das Ehrenamt. Aber bedeutet das jetzt,
dass jede Minute Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit unentgeltlich zu leisten ist?
Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll vor allem bei Freistellungen mehr Klarheit schaffen, trägt aber
auch einem BGH-Urteil Rechnung. Wir wollen klären, was ist Bevorteilung und wo fängt finanzielle Benachteiligung an?
Im Zusammenhang mit der korrekten Entlohnung von Betriebsräten stellen sich regelmäßig weitere Fragen:
Wie ist das z.B. mit den Zulagen beim Schichtwechsel? Kann ein Betriebsrat auch Überstunden leisten und diese
bezahlt bekommen?
In diesem Zusammenhang wollen wir außerdem beleuchten, wann „Unkündbare“ womöglich doch kündbar werden.
Wo sind die Fallstricke für Betriebsrät*innen bei der Arbeitszeit, der Entlohnung oder der Dokumentation.
Welche Beispiele für erfolgreiche Kündigungen von Betriebsräten gibt es und was kann man tun, um selbst nicht in
diese Lage zu kommen? Beispiele aus der Praxis für die Praxis sollen hier für Klarheit sorgen.
Seminarinhalte:
• Gesetzesänderung im BetrVG zur Entlohnung von Betriebsratsarbeit
• Betriebsbedingt oder betriebsratsbedingt – kann ein
• Betriebsrat bezahlte Überstunden leisten?
• Freigestellte Betriebsräte und Beförderungen
• Benachteiligung oder Bevorteilung von Betriebsräten: Was ist das?
• (konstruierte) Kündigungsgründe gegen Betriebsräte