Seminarnummer: WX41325PB
Datum: Montag, 24.03.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn
Inhalt:
Die Entscheidung für Betriebsratstätigkeit ist eine Entscheidung für das Ehrenamt. Aber bedeutet das jetzt,
dass jede Minute Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit unentgeltlich zu leisten ist?
Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll vor allem bei Freistellungen mehr Klarheit schaffen, trägt aber
auch einem BGH-Urteil Rechnung. Wir wollen klären, was ist Bevorteilung und wo fängt finanzielle Benachteiligung an?
Im Zusammenhang mit der korrekten Entlohnung von Betriebsräten stellen sich regelmäßig weitere Fragen:
Wie ist das z.B. mit den Zulagen beim Schichtwechsel? Kann ein Betriebsrat auch Überstunden leisten und diese
bezahlt bekommen?
In diesem Zusammenhang wollen wir außerdem beleuchten, wann „Unkündbare“ womöglich doch kündbar werden.
Wo sind die Fallstricke für Betriebsrät*innen bei der Arbeitszeit, der Entlohnung oder der Dokumentation.
Welche Beispiele für erfolgreiche Kündigungen von Betriebsräten gibt es und was kann man tun, um selbst nicht in
diese Lage zu kommen? Beispiele aus der Praxis für die Praxis sollen hier für Klarheit sorgen.
Seminarinhalte:
• Gesetzesänderung im BetrVG zur Entlohnung von Betriebsratsarbeit
• Betriebsbedingt oder betriebsratsbedingt – kann ein
• Betriebsrat bezahlte Überstunden leisten?
• Freigestellte Betriebsräte und Beförderungen
• Benachteiligung oder Bevorteilung von Betriebsräten: Was ist das?
• (konstruierte) Kündigungsgründe gegen Betriebsräte
Seminarnummer: WX42225PB
Datum: Montag, 26.05.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn
Inhalt:
Im Individualarbeitsrecht geht es um die rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Arbeitgeber*innen und
Arbeitnehmer*innen. Insbesondere geht es im Wesentlichen um die Begründung, den Inhalt und die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen.
Auch wenn die Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch selbstgeltend machen müssen, sollte der Betriebsrat in diesen
Fragen kompetent Auskunft geben können. Dabei ist es wichtig, die aktuellen Reformen und die neueste Rechtsprechung
im Arbeits-, Sozial- und Betriebsverfassungsrecht zu kennen und die Auswirkungen auf die individuellen
Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen.
Die Grundkenntnisse der Betriebsräte im Individualarbeitsrecht sollen vertieft und die Rechte des Beschäftigten
bei personellen Maßnahmen, Einstellung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung noch besser eingeschätzt werden.
Insbesondere wird der Blick auf die juristische, tarifvertragliche und politische Beurteilung von Konfliktsituationen der
betroffenen Beschäftigten geschärft als Grundlage für eine erste Orientierung und Beratung der Beschäftigten.
Seminarnummer: WX42825PB
Datum: Montag, 07.07.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn
Inhalt:
Die Zusammenarbeit zwischen der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und dem Betriebsrat ist von besonderer
Bedeutung, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Gemäß § 182 Abs. 1 SGB IX müssen beide Gremien eng zusammenarbeiten. Der Betriebsrat und die SBV sind
gemeinsam für die Belange von (schwer-)behinderten Mitarbeitenden verantwortlich. In dieser Zusammenarbeit
können sie Gegenstrategien entwickeln und durchsetzen, um die Integration dieser Arbeitnehmergruppe zu fördern.
Der Betriebsrat profitiert von kompetenten Ansprechpartnern in der SBV, während die Schwerbehindertenvertretung
durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Ansprüche (schwer-)behinderter Menschen besser durchsetzen kann.
Die SBV ist kein Teil des Betriebsrats, sondern eine eigenständige Interessenvertretung. Sie hat jedoch das Recht, an
Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen und kann über die Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Ansprüche (schwer-)behinderter Menschen besser durchsetzen.
Diese Aufgaben sind im § 80 BetrVG geregelt und stellen sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb
vertreten und gefördert werden.
Der Betriebsrat verfügt vor allem über starke Mitbestimmungsrechte, insbesondere kann er Betriebsvereinbarungen
abschließen und damit verbindliche Regelungen
zugunsten Schwerbehinderter treffen. Die Schwerbehindertenvertretung dagegen hat zwar Mitwirkungs-, aber
keine Mitbestimmungsrechte. In der Praxis arbeiten beide Gremien jedoch eng zusammen, um die Belange (schwer-)
behinderter Menschen im Betrieb zu fördern. Sie unterstützen
sich gegenseitig durch Informationsaustausch, Abstimmung und gemeinsames Auftreten.
Aus diesem Geflecht von Aufgaben und Aufgabenüberschneidungen wollen wir eine gute und enge Zusammenarbeit
der beiden Interessenvertretungen aufzeigen und ermöglichen
Seminarnummer: WX43925PB
Datum: Montag, 22.09.2025, Beginn: 8:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Tagungshaus Liborianum, An den Kapuzinern 5-7, 33098 Paderborn
Inhalt:
In der heutigen Arbeitswelt sind Betriebsräte immer häufiger mit Herausforderungen wie Hass, Hetze und
Diskriminierung im Betrieb konfrontiert. Diese Entwicklungen können nicht nur das Betriebsklima erheblich
beeinträchtigen, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährden.
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit nach § 104 BetrVG die Möglichkeit zur Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer.
Das kann aber nur das letzte Mittel der Wahl sein. Entscheidender ist es, menschen- und demokratiefeindliche
Tendenzen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Dieses Seminar bietet Ihnen praxisnahe Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen, um effektiv gegen
Hass und Hetze im Betrieb vorzugehen. Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Tipps und Werkzeuge, um präventiv
tätig zu werden und Betroffene zu unterstützen.
Seminarinhalt:
• Rechtliche Grundlagen: Überblick über die relevanten Gesetze und Verordnungen
• Erkennung und Einschätzung: Identifikation von Hass und Hetze im betrieblichen Kontext
• Präventionsstrategien: Entwicklung und Implementierung präventiver Maßnahmen
• Handlungsmöglichkeiten: Konkrete Schritte und Maßnahmen für Betriebsräte
• Unterstützung von Betroffenen: Sensible und effektive Unterstützung von Mitarbeitern